Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe betreut Jugendliche und Heranwachsende bis zum 21. Lebensjahr, die in irgendeiner Form mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.
Die Aufgabe der Jugendgerichtshilfe besteht darin, die Persönlichkeit, die Entwicklung und das soziale Umfeld der Beschuldigten zu erkunden und im Jugendstrafverfahren die Ergebnisse dem Jugendgericht und der Staatsanwaltschaft mitzuteilen. Unter Zuhilfenahme dieser Erkenntnisse trifft das Gericht eine strafrechtliche Entscheidung. Das Jugendstrafrecht misst der Erziehung eine zentrale Bedeutung bei, da die Straftaten junger Menschen meist entwicklungsbedingt sind und häufig aus Konfliktsituationen mit ihrer Umwelt resultieren. Dementsprechend verfügt das Jugendstrafrecht über einen ausführlichen Reaktionskatalog von Erziehungsmaßregeln und Auflagen, womit den Jugendlichen in Abweichung vom Erwachsenenstrafrecht im Hinblick auf ihre Entwicklung zum Erwachsenwerden adäquat begegnet werden soll. Aufgabenfelder der Jugendgerichtshilfe
- Begleitung gerichtlicher Strafverfahren
- Erstellung von Sozialberichten im Rahmen des Strafverfahrens
- Koordination und Überwachung der Ableistung von Sozialdienst
- Durchführung von Betreuungsweisungen
- Täter-Opfer-Ausgleiche im Rahmen der Strafverfahren
- Koordination und Durchführung sozialer Trainingskurse
- Begleitung und Koordination von Verkehrskursen
Kontakte
- Ralf Zentis
Jugendgerichthilfe
02271/83-4566 - Maria Ellenbürger
Jugendgerichtshilfe
02271/83-4574
