Aufgaben des Jugendamtes
In allen Fragen der Jugendhilfe ist das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises ausschließlich für die Kommunen Elsdorf und Bedburg zuständig. Darüber hinaus nimmt es auch Aufgaben für den gesamten Rhein-Erft-Kreis wahr.
Zu den kreisweit tätigen Einrichtungen des Kreisjugendamtes gehören:
- die Adoptionsvermittlungsstelle
- die Betreuungsstelle für Erwachsene
- die Jugendhilfeeinrichtung Inspe
Die Pflege der partnerschaftlichen Beziehungen zu den Partnerkreisen Morbihan/Bretagne & Bielsko-Biala/Polen sowie die Verwaltung der Jugendbildungsstätten Jugendhof Finkenberg & Centre Franco-Allemandin Guidel/Bretagne fallen ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes.
Die Aufgabenbereiche des Kreisjugendamtes gliedern sich wie folgt:
Abteilung 51.1 / Allgemeine Förderung
Wirtschaftliche Jugendhilfen
- Finanzielle Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder
- Übernahme von Heimkosten und Finanzierung von ambulanten Erziehungshilfen
- Unterhaltsvorschussleistungen
- Übernahme von Vormundschaften und Beistandschaften
Jugendarbeit & Jugendschutz
- Kooperation mit pädagogischen Fachkräften aus Jugendzentren, Jugendverbänden und weiterführenden Schulen
- Entwicklung & Durchführung gemeinsamer Freizeitveranstaltungen und Jugendschutzprojekte
- Planung von Ferienfreizeiten und internationalen Begegnungen
- Finanzielle Förderung von offenen Jugendeinrichtungen und Jugendverbänden
Jugendbildungsstätten / Internationale Partnerschaften / Betreuungsstelle
Abteilung 51.2 / Pädagogische Hilfen
Soziale Dienste (ASD)
- Sozialpädagogische Hilfen für Minderjährige und deren Familien in Problemsituationen
- Vermittlung von ambulanten und stationären Erziehungshilfen
- Trennungs- und Scheidungsberatung / Mediation
- Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren (Stellungnahmen zu Sorgerechts- und Umgangsreglungen)
Jugendgerichtshilfe
- Begleitung von Jugendlichen und Heranwachsenden in gerichtlichen Strafverfahren bis zum 21. Lebensjahr
- Erstellung eines Entwicklungs- und Persönlichkeitsberichts als Grundlage für richterliche Entscheidungen bzw. strafrechtliche Konsequenzen
- Koordinierung / Überwachung von Sozialdiensten und Durchführung von Betreuungsweisungen
- Durchführung von sozialen Trainings- und Verkehrskursen
