Jugend - Aufgaben des Jugendamtes


Sie sind hier: Startseite > Themenbereich > Jugend, Soziales und Gesundheit > Jugend > Artikel
Lesehilfen:lineare Seitendarstellung mehrspaltige Seitendarstellung Schriftgrad erhoehen Schriftgrad verkleinern

Aufgaben des Jugendamtes

In allen Fragen der Jugendhilfe ist das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises ausschließlich für die Kommunen Elsdorf und Bedburg zuständig. Darüber hinaus nimmt es auch Aufgaben für den gesamten Rhein-Erft-Kreis wahr.

Zu den kreisweit tätigen Einrichtungen des Kreisjugendamtes gehören:

  • die Adoptionsvermittlungsstelle
  • die Betreuungsstelle für Erwachsene 
  • die Jugendhilfeeinrichtung Inspe

Die Pflege der partnerschaftlichen Beziehungen zu den Partnerkreisen Morbihan/Bretagne & Bielsko-Biala/Polen sowie die Verwaltung der Jugendbildungsstätten Jugendhof Finkenberg & Centre Franco-Allemandin Guidel/Bretagne fallen ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes.

Die Aufgabenbereiche des Kreisjugendamtes gliedern sich wie folgt:

Abteilung 51.1 / Allgemeine Förderung


Wirtschaftliche Jugendhilfen

  • Finanzielle Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder
  • Übernahme von Heimkosten und Finanzierung von ambulanten Erziehungshilfen
  • Unterhaltsvorschussleistungen 
  • Übernahme von Vormundschaften und Beistandschaften

Jugendarbeit & Jugendschutz

  • Kooperation mit pädagogischen Fachkräften aus Jugendzentren, Jugendverbänden und weiterführenden Schulen
  • Entwicklung & Durchführung gemeinsamer Freizeitveranstaltungen und Jugendschutzprojekte
  • Planung von Ferienfreizeiten und internationalen Begegnungen
  • Finanzielle Förderung von offenen Jugendeinrichtungen und Jugendverbänden

Jugendbildungsstätten / Internationale Partnerschaften / Betreuungsstelle

Abteilung 51.2 / Pädagogische Hilfen


Soziale Dienste (ASD)

  • Sozialpädagogische Hilfen für Minderjährige und deren Familien in Problemsituationen
  • Vermittlung von ambulanten und stationären Erziehungshilfen
  • Trennungs- und Scheidungsberatung / Mediation
  • Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren (Stellungnahmen zu Sorgerechts- und Umgangsreglungen)

Jugendgerichtshilfe

  • Begleitung von Jugendlichen und Heranwachsenden in gerichtlichen Strafverfahren bis zum 21. Lebensjahr
  • Erstellung eines Entwicklungs- und Persönlichkeitsberichts als Grundlage für richterliche Entscheidungen bzw. strafrechtliche Konsequenzen
  • Koordinierung / Überwachung von Sozialdiensten und Durchführung von Betreuungsweisungen
  • Durchführung von sozialen Trainings- und Verkehrskursen

Adoptionen / Pflegekinder / Erziehungsberatung / Jugendhilfeplanung / Kindertagesbetreuung