Anmeldung Heilhilfsberufe (als Selbstständige)
D115 spezifische Werte
Derjenige, der einen nichtakademischen Heilberuf selbstständig ausüben möchte oder Angehörige dieser Berufe beschäftigt, muss die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde anzeigen, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt wird.
Folgende Berufe zählen in NRW zu den nichtakademischen Berufen:
- Diätassistent/in
- Ergotherapeut/in
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in
- Hebamme / Entbindungspfleger
- Heilpraktiker/in
- Logopäde/in
- Masseur/in und med. Bademeister/in
- Medizinisch – technische/r Laborassistent/in
- Medizinisch – technische/r Radiologieassistent/in
- Medizinisch – technische/r Assistent für Funktionsdiagnostik
- Orthoptist/in
- Physiotherapeut/in
- Podologe/in
- Pharmazeutisch – technische/r Assistent/in
Gebühren
- 15,00 EUR
Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf
Unterlagen
Haben Sie vor, sich mit einem nichtakademischen Heilberuf im Rhein-Erft-Kreis niederzulassen, so werden folgende Unterlagen benötigt:
- Kurzes Anschreiben, ab wann und unter welcher Anschrift die Tätigkeit ausgeübt wird
- Fotokopie des Personalausweises
- Beglaubigte Fotokopie der Berufsurkunde
Besonderheiten
Heilpraktiker/-in und Heilpraktiker/-in, eingeschränkt auf Psychotherapie
Für Fragen im Zusammenhang mit der Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Heilpraktiker/-in" und "Heilpraktiker/-in, eingeschränkt auf Psychotherapie" ist zuständig:
Gesundheitsamt der Stadt Köln
Neumarkt 15-21
50667 Köln
Telefon 0221/221-0
Heilpraktiker/-in, eingeschränkt auf Physiotherapie
Für Fragen im Zusammenhang mit der Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Heilpraktiker/-in, eingeschränkt auf Physiotherapie" ist zuständig:
Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf
Abt. 53/23 Frau Kusch
Hospitalstraße 1
40597 Düsseldorf
Telefon: 0211/89-97227
Fax: 0211/89-37277
Email: cornelia.kusch@duesseldorf.de
Rechtliche Grundlagen
- § 18 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)
zuständige Stellen, Formulare und Links
Links
- Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfungen von nichtakademischen Heilberufen von EU- und Drittstaatlern
Informationen zum Anerkennungsverfahren
