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Verwaltung des Gesundheitsamtes

Das Führen der verschiedenen Berufsbezeichnungen der Gesundheitsfachberufe und Heilpraktiker ist erlaubnispflichtig. Die Erlaubniserteilung erfolgt durch den Verwaltungsbereich des Gesundheitsamtes. Sämtliche Informationen zu den einzelnen Erlaubnissen und Anerkennungsverfahren finden Sie hier.

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