Verwaltung des Gesundheitsamtes
Das Führen der verschiedenen Berufsbezeichnungen der Gesundheitsfachberufe und Heilpraktiker ist erlaubnispflichtig. Die Erlaubniserteilung erfolgt durch den Verwaltungsbereich des Gesundheitsamtes. Sämtliche Informationen zu den einzelnen Erlaubnissen und Anerkennungsverfahren finden Sie hier.
Anliegen/Dienstleistungen
Downloads
- Antrag
für Gesundheitsfachberufe
Größe: [51 KB] - Ärztliche Bescheinigung
Größe: [7 KB] - Rettungsassistent/-in
Nachweis über die praktische Tätigkeit als Rettungsassistent/in
Größe: [3 KB] - Liste der staatlich anerkannten Schulen
Größe: [79 KB]
