Trinkwasser - Trinkwasserverordnung


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Trinkwasserverordnung

Nach der neuen Trinkwasserverordnung, die am 01.01.2003 in Kraft getreten ist, ist das Gesundheitsamt für die Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen zuständig.

Zu den Trinkwasserversorgungsanlagen gehören die zentralen Wasserwerke genauso wie Einzel- oder Eigenversorgungsanlagen, ab dem 01.01.2003 auch die Hausinstallationssysteme von öffentliche Einrichtungen.

In den öffentlichen Hausinstallationssystemen wird insbesondere Schwerpunkt auf die zentralen Wassererwärmungsanlagen gelegt. Hier besteht die Gefahr der Belastung mit Legionellen.

Die Wasserqualität in den einzelnen Versorgungsgebieten kann beim zuständigen Wasserversorgungsunternehmen oder beim Gesundheitsamt erfragt werden.

Neu ist auch, dass dem Gesundheitsamt der Betrieb von Regenwasseranlagen (Dachablaufwasseranlagen) angezeigt werden muss, auch rückwirkend.