Umwelt und Seuchenhygiene - Hygieneüberwachung


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Hygieneüberwachung

Nach dem Infektionsschutzgesetz unterliegen Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Schulen, Kindergärten, Arztpraxen, Gemeinschaftsunterkünfte für Obdachlose, Asylbewerber etc. der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.

Besonderheiten

Das Gesundheitsamt überwacht und berät über die Einhaltung der Hygienevorschriften in Gemeinschaftseinrichtungen. Die gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfungen erfolgen in der Regel unangemeldet, aber auch nach terminlicher Absprache. Ferner werden Kontrollen auch im Beschwerdefall durchgeführt.

Rechtliche Grundlagen

zuständige Stellen, Formulare und Links

Formulare und Broschüren