Hygieneüberwachung
D115 spezifische Werte
Nach dem Infektionsschutzgesetz unterliegen Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Schulen, Kindergärten, Arztpraxen, Gemeinschaftsunterkünfte für Obdachlose, Asylbewerber etc. der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Besonderheiten
Das Gesundheitsamt überwacht und berät über die Einhaltung der Hygienevorschriften in Gemeinschaftseinrichtungen. Die gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfungen erfolgen in der Regel unangemeldet, aber auch nach terminlicher Absprache. Ferner werden Kontrollen auch im Beschwerdefall durchgeführt.
Rechtliche Grundlagen
zuständige Stellen, Formulare und Links
Formulare und Broschüren
- Musterhygieneplan "Ambulantes Operieren"
erstellt vom Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt
Größe: [846 KB] - Hygiene in Altenheimen
Projektbericht
Größe: [100 KB] - Schimmelpilz-Broschüre
In dieser Broschüre wird versucht, das Thema Schimmelpilze fachlich korrekt und für den Laien verständlich abzuhandeln.
Größe: [195 KB]
