Schwimm- und Badebecken
Die Überwachung von Schwimm- und Badebecken ist im Infektionsschutzgesetz geregelt. Alle öffentlichen Bäder werden in der Regel monatlich vom Gesundheitsamt überprüft. Schwerpunkt liegt hier bei der Kontrolle der Beckenwasserqualität. Hier werden Wasserproben entnommen und sowohl bakteriologisch als auch chemisch untersucht.
Wichtig ist aber auch die Überprüfung der Duschanlagen auf die Belastung von Legionellen. Aber auch die allgemeine Hygiene wird in einem Schwimmbad überprüft. Insbesondere die Reinigung und Desinfektion der Bodenflächen.
Artikel und Themen
Warzeninfektion in Schwimmbädern
Neben den allgemein verbreiteten Fußmykosen (Fußpilzerkrankungen), wird auch das gehäufte Auftreten von Warzen im Zusammenhang mit der Benutzung von Schwimmbädern, insbesondere aber Schulschwimmbädern beobachtet.
Badeseen
Im Rhein-Erft-Kreis befinden sich fünf zugelassene Badeseen, die nach die Richtlinien der Europäischen Union und der Badegewässerordnung vom Gesundheitsamt überwacht werden.
