Hygieneüberwachung von öffentlichen Einrichtungen
Nach dem Infektionsschutzgesetz unterliegen Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Schulen, Kindergärten, Arztpraxen, Gemeinschaftsunterkünfte für Obdachlose, Asylbewerber etc. der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Wegen der besonderen Wichtigkeit werden Krankenhäuser, Dialyseeinrichtungen, ambulante Operationseinrichtungen und Pflegeheime von Gesundheitsamt jährlich überprüft.
In diesen o.g. Einrichtungen müssen in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festgelegt werden.
Ein Musterhygieneplan für die Schulen des Rhein-Erft-Kreises liegt bereits vor. Er kann als Muster auch für andere Schulen oder Kinder- und Jugendeinrichtungen herangezogen werden. Weitere Muster für Hygienepläne können von den WEB-Seiten des Bundesverbandes der Hygieneinspektoren und heruntergeladen werden.
