Sucht und Entwöhnung - Entwöhnungsbehandlung


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Entwöhnungsbehandlung

Man unterscheidet zwischen stationären und ambulanten Entwöhnungsbehandlungen. Diese Behandlungen sind medizinische Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation und werden in Deutschland seit über 30 Jahren durchgeführt. Die Entwöhnungsbehandlungen werden in der Regel von den Rentenversicherungsträgern (LVA und BfA) bezahlt. Arbeitnehmer erhalten während des Aufenthaltes in einer Fachklinik ein Übergangsgeld.

Stationäre Entwöhnungsbehandlung

Stationäre Entwöhnungsbehandlungen finden in Fachkliniken für suchtkranke Männer und Frauen bzw. Männer oder Frauen statt und dauern zur Zeit in der Regel bis zu 16 Wochen. Wird eine stationäre Behandlung vorgeschlagen, so ist die Beratungsstelle bei der Auswahl der Klinik sowie bei der Beantragung der Maßnahme behilflich. Die Entscheidung, in welcher Klinik die Therapie stattfinden soll, ist dem Leistungsträger vorbehalten.

Die Suchtberatungsstelle bereitet den Betroffenen auf die Behandlung vor und ist in der Zeit bis zum Therapieantritt in begleitendem Kontakt.

Ambulante Entwöhnungsbehandlung

Ambulante Entwöhnungsbehandlungen werden von anerkannten Fachambulanzen und Suchtberatungsstellen durchgeführt.

Sie begleiten den Betroffenen in seinem Alltag und setzen deshalb voraus, dass der Abhängige zuverlässig abstinent leben kann und dazu in der Lage ist, gewonnene Erkenntnisse über die vielfältigen Ursachen der Erkrankung in konkretes neues Handeln umzusetzen. Ambulante Behandlungen dauern in der Regel ein Jahr. Die ambulante Therapie wird in Form von Einzel- und Gruppengesprächen durchgeführt.

Die Entscheidung für eine ambulante Therapie erfolgt in Abstimmung mit dem Berater.

Ambulante Suchtkrankenbehandlungen werden von den Leistungsträgern (LVA, BfA, Krankenkassen) finanziert.

Das Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreis führt diese nicht selber durch, sondern vermittelt Patienten, für die diese Art der Entwöhnung geeignet ist, an anerkannte Stellen in der näheren Umgebung.

Suchterkrankungen entstehen in der Regel über einen längeren Zeitraum. Viele Möglichkeiten der Einflussnahme werden verschenkt, aus mangelnder Einsicht in die Notwendigkeit einer Behandlung oder mangelnder Motivation, sich dem Problem überhaupt zu stellen.

Häufig wird gesagt, dass ein Abhängiger erst "in der Gosse liegen" müsse, bevor er bereit sei, sich einer Behandlung zu unterziehen. Diese Aussage wird aber all denjenigen nicht gerecht, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt bereit sind, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Denn je früher sich ein Abhängiger einer Behandlung unterzieht, desto größer sind die Erfolgsaussichten dieser Behandlung, da in einer frühen Phase der Suchterkrankung in der Regel keine schwerwiegenden medizinischen und/oder sozialen Folgeschäden entstanden sind.

Eine ambulante Entwöhnungsbehandlung ist hier in vielen Fällen der geeignete Weg aus der Sucht.

Um das Ziel der stabilen und vor allem zufriedenen Abstinenz zu erreichen, fordert die ambulante Behandlung dem Betroffenen viel Eigeninitiative ab.

Neben der Fähigkeit, abstinent zu bleiben, sind die Bereitschaft zur aktiven Auseinandersetzung mit den Ursachen der Suchterkrankung und die Fähigkeit, gewonnene Einsichten in neues Handeln umzusetzen, wichtige Voraussetzungen für einen Erfolg. Alltagsbegleitend wird der Betroffenen auf seinem neuen Weg unterstützt. In der Bewältigung erfährt er durch Einzel- und Gruppengespräche Kritik, Anregung, und Rückendeckung.

Ob eine ambulante Entwöhnungsbehandlung für einen Suchtkranken die geeignete Therapieform ist, kann in den Gesprächen in der Suchtberatungsstelle geklärt werden.

Für Bürger und Bürgerinnen des Rhein-Erft-Kreis bieten folgende Beratungsstellen die ambulante Rehabilitation an:

Psychosozialer Dienst des Caritasverband
Erftstr. 5
50170 Kerpen-Sindorf
Tel.: 02273/52727

Blaues Kreuz
Piusstr. 101
Köln
Telefon: 0221/527979