Freistellung vom Schulsport (Allgemeine Schulordnung (AschO), III.Abschnitt, §11, Abs.2)
Gerade für Kinder und Jugendliche ist richtig eingesetzter Sportunterricht eine Möglichkeit, sowohl die körperliche wie auch geistige Entwicklung zu fördern.
Leider ist bei manchen Erkrankungen eine Teilnahme über einen längeren Zeitraum am Sportunterricht bzw. an bestimmten Sportarten nicht möglich.
Über eine Freistellung vom Sportunterricht bis zu einer Woche entscheidet der Fachlehrer. Eine Freistellung über eine Woche hinaus kann nur mit ärztlichem Attest erfolgen.
Über eine Befreiung von mehr als zwei Monaten entscheidet der Schulleiter auf Grund eines schulärztlichen Attestes.
Nach einer ärztlichen Untersuchung kann der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes eine individuelle Bescheinigung zur Freistellung/Teilfreistellung vom Sportunterricht zur Vorlage in der Schule ausstellen.
