Kinder- und Jugendgesundheit - Schuleingangsuntersuchung


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Schuleingangsuntersuchung

Jeder Schulneuling hat auf Grund schulrechtlicher Vorschriften (Schulgesetz NRW § 54 ff Juni 2006) neben der Verpflichtung einen Anspruch auf eine individuelle Untersuchung und Beratung durch den zuständigen Schularzt zur Frage der Schulfähigkeit.

Die Schuleingangsuntersuchung wird als Pflichtaufgabe von den Ärzten des Gesundheitsamtes durchgeführt. Neben einer ärztlichen Untersuchung der körperlichen Entwicklung werden schulrelevante Fähigkeiten wie Hören, Sehen, Motorik, Wahrnehmung und Sprache durch standardisierte und geprüfte Testverfahren untersucht.

Das Untersuchungsergebnis mit einer Empfehlung zur Einschulung, wird den Erziehungsberechtigten in Kopie zur Verfügung gestellt, das Original erhält die zuständige Grundschule.

Wer?

Alle schulpflichtigen Kinder. Stichtag für 2012/2013 ist der 30. September 2006. Jüngere Kinder werden auf Antrag der Eltern eingeschult.

Wann?

Die Einladung und Terminvergabe erfolgt schriftlich durch die Grundschule in welcher das Kind angemeldet wurde.

Wo?

Die Schuleingangsuntersuchung wird im Rhein-Erft-Kreis in den Grundschulen durchgeführt.

Bitte bringen Sie zur Untersuchung folgende Unterlagen mit:

  • Gelbes Vorsorgeheft
  • Impfpass
  • ausgefüllten Anamnesebogen, den Sie mit der Einladung erhalten