Kinder- und Jugendgesundheit - Kindergartenuntersuchung


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Kindergartenuntersuchung

Neben einer ärztlichen Untersuchung vor Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung schreibt das Kinderbildungsgesetz (KiBiz SGB VIII, §10, August 2008) eine jährliche ärztliche und zahnärztliche Untersuchung vor. Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst bietet dazu Reihenuntersuchungen in den Einrichtungen an.

Wer?

Alle Kindergartenkinder eines zuvor mit der Kindertagesstätte abgestimmten Jahrgangs.

Wann?

Die Einladung erfolgt durch die jeweilige Kindertagesstätte, die Terminvergabe erfolgt in Absprache mit den Eltern in der Einrichtung.

Wo?

Im Kindergarten den das Kind besucht.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Untersuchung mit:

  • Gelbes Vorsorgeheft
  • Impfpass
  • ausgefüllter Anamnesebogen, den die Eltern mit der Einladung erhalten

Durchführung: 

  • Vorbereitungsuntersuchung: (Anwesenheit der Eltern ist hier nicht erforderlich)
    Hör und Sehtest, Messen, Wiegen wird von den Mitarbeiterinnen des KJGD durchgeführt.
  • Untersuchung durch die Jugendärztin (Anwesenheit der Eltern erwünscht) zur Überprüfung der altergemäßen Entwicklung.