Ärztliche Begutachtung bei besonderem Förderbedarf
Sonderpädagogischer Förderbedarf, Behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche.
1. Sonderpädagogischer Förderbedarf (Schulgesetz des Landes NRW, §12, AO-SF):
Während der Schulzeit können sich für den einzelnen Schüler eine Vielzahl von Problemen ergeben. Manchmal ist es in dem Zusammenhang hilfreich, einen möglichen besonderen Förderbedarf überprüfen zu lassen.
Die Überprüfung kann durch die Eltern oder die Schule beim Schulamt beantragt werden. Im Verlauf dieses Verfahrens stellt die Ärztin des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes durch eine Untersuchung im Gesundheitsamt fest, ob gesundheitliche Gründe die Schulschwierigkeiten verursachen.
Das Schulamt entscheidet auf der Grundlage des medizinischen Gutachtens und der pädagogischen Beurteilung der Schule über eine mögliche Förderung an der betreuenden Schule bzw. einen anderen Förderort/Schultyp.
Wo wird untersucht?
Die Untersuchung findet in der schulärztlichen Sprechstunde im Gesundheitsamt statt. Die Einladung erfolgt durch das Gesundheitsamt, sobald es durch das Schulamt damit beauftragt wird.
Bitte bringen Sie zur Untersuchung folgende Unterlagen mit:
- Gelbes Untersuchungsheft
- Impfpass
- ausgefüllten Anamnesebogen
- ärztliche und/ oder psychologische Befundberichte über Ihr Kind, Zeugnisse
2. Behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche (nach Eingliederungshilfe BSHG und KJHG)
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst berät Eltern zu allen Fragen der Eingliederungshilfe und zu Fördermöglichkeiten von Behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen von Geburt bis zum 18. Lebensjahr. Er koordiniert Maßnahmen der Kinder- und Jugendförderung in verschiedenen Einrichtungen des Rhein-Erft-Kreises.
Wo wird untersucht?
Die Untersuchung findet in der schulärztlichen Sprechstunde im Gesundheitsamt statt. Die Einladung erfolgt durch das Gesundheitsamt, sobald es durch das Schulamt/Sozialamt damit beauftragt wird.
Bitte bringen Sie zur Untersuchung folgende Unterlagen mit:
- Gelbes Untersuchungsheft
- Impfpass
- ausgefüllten Anamnesebogen
- ärztliche und/ oder psychologische Befundberichte über Ihr Kind, Zeugnisse
