Sportbefreiung
Gerade für Kinder und Jugendliche ist richtig eingesetzter Sportunterricht eine Möglichkeit, sowohl die körperliche wie auch die geistige Entwicklung zu fördern.
Leider ist bei manchen Erkrankungen eine Teilnahme über einen längeren Zeitraum am Sportunterricht bzw. an bestimmten Sportarten nicht möglich.
Über eine Freistellung bis zu einer Woche entscheidet der/die SportlehrerIn.
Eine Freistellung über eine Woche hinaus kann nur mit ärztlichem Attest erfolgen.
Über eine Freistellung von mehr als zwei Monaten entscheidet der/die SchulleiterIn aufgrund eines schulärztlichen Attestes.
Nach einer ärztlichen Untersuchung kann der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes eine individuelle Bescheinigung zur Frei- /Teilfreistellung vom Sportunterricht zur Vorlage in der Schule ausstellen.
