Kinder- und Jugendgesundheit - Kindergartenuntersuchung


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Kindergartenuntersuchung

Neben einer ärztlichen Untersuchung vor Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung, schreibt das Kinderbildungsgesetz (KiBiz SGB VIII August 2008) eine jährliche ärztliche und zahnärztliche Untersuchung vor.
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst bietet dazu Reihenuntersuchungen in den Einrichtungen an.

Wer?

Alle Kindergartenkinder, eines zuvor mit der Kindertagesstätte abgestimmten Jahrgangs.

Wann?

Die Einladung erfolgt durch die jeweilige Kindertagesstätte, die Terminvergabe erfolgt in Absprache mit den Eltern in der Einrichtung.

Wo?

Im Kindergarten den das Kind besucht.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Untersuchung mit:

  • Gelbes Vorsorgeheft
  • Impfbuch
  • ausgefüllter Anamnesezettel

Durchführung: 

  • Vorbereitungsuntersuchung: (Anwesenheit der Eltern ist hier nicht erforderlich) Hör- und Sehtest, Messen und Wiegen wird von einer Mitarbeiterin des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes nach Absprache mit der Leitung der Einrichtung am Vormittag durchgeführt.
  • Hauptuntersuchung durch die Jugendärztin (Anwesenheit der Eltern ist erwünscht). Ärztliche Untersuchung zur Prüfung der altersgemäßen Entwicklung