Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Um gesundheitlichen Gefahren vorzubeugen und zur Förderung einer altersgemäßen Entwicklung, bietet der Kinder- und Jungendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes ärztliche Untersuchungen an. Er kooperiert dazu mit Einrichtungen, medizinischen Versorgern, Ämtern und Personen, welche Verantwortung für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen tragen.
Alle Angebote des Gesundheitsamtes sind für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre kostenfrei.
Artikel und Themen
Neben einer ärztlichen Untersuchung vor Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung, schreibt das Kinderbildungsgesetz (KiBiz
SGB VIII August 2008) eine jährliche ärztliche und zahnärztliche Untersuchung vor.
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst bietet dazu Reihenuntersuchungen in den Einrichtungen an.
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Jeder Schulneuling hat aufgrund schulrechtlicher Vorschriften (Schulgesetz
NRW § 54
ff Juni 2006) neben der Verpflichtung einen Anspruch auf eine individuelle Untersuchung und Beratung durch die zuständige(n) Schulärzt(in) zur Frage der Schulfähigkeit.
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Für die SchülerInnen der 9. Schuljahre, deren Schulentlassung im kommenden Jahr ansteht, kann eine schulärztliche Untersuchung in der Schule angeboten werden.
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Für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten, Behinderungen, chronischen Erkrankungen.
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Die moderne Medizin verfügt über hoch wirksame, gut verträgliche Impfstoffe.
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Ansprechpartner/-innen für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst.
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