Kinder- und Jugendgesundheit


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Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Um gesundheitlichen Gefahren vorzubeugen und zur Förderung einer altersgemäßen Entwicklung, bietet der Kinder- und Jungendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes ärztliche Untersuchungen an. Er kooperiert dazu mit Einrichtungen, medizinischen Versorgern, Ämtern und Personen, welche Verantwortung für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen tragen.

Alle Angebote des Gesundheitsamtes sind für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre kostenfrei.

Artikel und Themen

Kindergartenuntersuchung

Neben einer ärztlichen Untersuchung vor Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung, schreibt das Kinderbildungsgesetz (KiBiz SGB VIII August 2008) eine jährliche ärztliche und zahnärztliche Untersuchung vor.
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst bietet dazu Reihenuntersuchungen in den Einrichtungen an.

Schuleingangsuntersuchung

Jeder Schulneuling hat aufgrund schulrechtlicher Vorschriften (Schulgesetz NRW § 54 ff Juni 2006) neben der Verpflichtung einen Anspruch auf eine individuelle Untersuchung und Beratung durch die zuständige(n) Schulärzt(in) zur Frage der Schulfähigkeit.

Schulabschlussuntersuchung

Für die SchülerInnen der 9. Schuljahre, deren Schulentlassung im kommenden Jahr ansteht, kann eine schulärztliche Untersuchung in der Schule angeboten werden.

Ärztliche Begutachtung bei besonderem Förderbedarf

Für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten, Behinderungen, chronischen Erkrankungen.

Impfen

Die moderne Medizin verfügt über hoch wirksame, gut verträgliche Impfstoffe.

Kopfläuse

Kann jedem passieren!

Sportbefreiung

Sport ist ein Teil des Schulunterrichtes.

Mitarbeiter des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes

Ansprechpartner/-innen für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst.