Apothekenaufsicht


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Überwachung des Einzelhandels nach dem Arzneimittelgesetz (Apothekenaufsicht)

Tätigkeitsbereiche im Apotheken- und Arzneimittelwesen, Überwachung und Verbraucherschutz, Sozialpharmazie, Gesetzliche Grundlagen

Seit 1982 sind die Kreise und kreisfreien Städte in NRW zuständige Behörden für die Überwachung von Betrieben, die Arzneimittel im Einzelhandel in den Verkehr bringen.

Dies sind in erster Linie Apotheken. Aber auch in Drogerien (Drogeriemärkten), Supermärkten, Ständen auf Wochenmärken und Fitness-Studios werden Arzneimittel verkauft. Die Überwachung ist eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung. Sie erfolgt bei Betriebsbesichtigungen in Bezug auf den ordnungsgemäßen Personaleinsatz, die erforderliche Ausstattung, die Lagerung und Bevorratung der Arzneimittel, die Prüfung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen sowie die hygienische Beschaffenheit der Betriebsräume.
Außerdem sind Anträge zur Eröffnung und Übernahme von Apotheken zu bearbeiten. Bei festgestellten schwerwiegenden Verstößen sind nötigenfalls auch Verfahren zur Schließung von Betrieben erforderlich.

Überwachung und Verbraucherschutz

Betäubungsmittelverkehr:
Besondere Aufmerksamkeit kommt der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs zu. Hier spielen neben Routinekontrollen in Apotheken beispielsweise die Beobachtung der Substitutionsbehandlung mit zulässigen Ersatzstoffen wie Methadon für suchtkranke Personen ebenso eine Rolle wie der rechtmässige Umgang mit dem Arzneimittel Ritalin bei verhaltensgestörten Kindern.

Erprobung neuer Arzneimittel:
Hier erfolgt eine behördliche Begleitung, wenn die letzte - dritte Stufe - der Erprobung durch den Arzt am Patienten erfolgt in Form der klinischen Prüfung. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass der Patient vor der Behandlung über mögliche Risiken aufgeklärt wird und seine Einwilligung zur Durchführung der Therapiemaßnahmen erteilt. Es muss eine Unterrichtung des Gesundheitsamtes über die benannten Prüforte erfolgen.

Prüfung von fragwürdigen Produkten und Werbematerial auf dem Gebiet des Heilwesens:
Immer wieder wird von Skandalen auf diesem Gebiet berichtet: seien es Hormone in Schlankheitsmitteln, oder medizinisch unhaltbare Versprechungen über die Wirkung von Substanzen. Hier gilt es oftmals, unseriöse Praktiken zu bekämpfen, wenn die vom Hersteller behaupteten Wirkungsweisen der Präparate nicht mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen in Einklang zu bringen sind.

Sozialpharmazie

Neben den reinen Überwachungsaufgaben hat sich seit dem neuen ÖGD-Gesetzes die Soziapharmazie als neue Disziplin gestellt. Sie beschäftigt sich beispielsweise mit Fragen und Beobachtungen zum ärztlichen Verordnungsverhalten und zum Konsumverhalten von Patienten. Eine mögliche Fragestellung ist beispielsweise der Missbrauch bestimmter Arzneimittel nach sozialer Lage, Geschlecht, etc..

Gesetzliche Grundlagen

Wie jede staatliche Leistung (-sverwaltung) hat ihre gesetzliche Grundlage. Beim Pharmazeutischen Dienst handelt es sich um

  • Apothekenbetriebsordnung vom 9.2.1987
  • Arzneimittelverordnung vom 24.11.1988
  • Betäubungsmittelverschreibungsordnung vom 8.2.1993
  • Giftinformationsverordnung vom 31.7.1996
  • Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten vom 30.6.1994
  • Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst von 1997, insbesondere speziell die §§ 2,4 und 20