Gesundheitskonferenz
Sie hat die Aufgabe der Koordinierung der gesundheitlichen Versorgung in der Region. Dazu sind die Spitzenvertreter der an der Gesundheitsversorgung und -förderung Beteiligten vom Kreistag in die Gesundheitskonferenz berufen.
Gesetzliche Grundlagen, Mitglieder und Geschäftsführung
In der Gesundheitskonferenz des Rhein-Erft-Kreises sind derzeit (2005) gem. §24,1 des Gesetzes für den ÖGD (Öffentlichen Gesundheitsdienst = Gesundheitsamt) vertreten:
- Ärzte
- Apotheker
- Krankenkassen
- Wohlfahrtsverbände
- VertreterInnen der im Kreistag vertretenen Parteien
- Gleichstellungsbeauftragte der Kreisverwaltung
- Leitung des Gesundheitsamtes
Liste der Mitglieder als pdf-Dokument.
Der Landrat ist Vorsitzender der Gesundheitskonferenz.
Artikel und Themen
Die Gesundheitskonferenz
Die Konferenz zur Koordination der gesundheitlichen und sozialen Versorgung im Rhein-Erft-Kreis (Kommunale Gesundheitskonferenz) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von verantwortlichen gesundheits- und sozialpolitischen Akteuren im Rhein-Erft-Kreis auf der Grundlage des §24 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) vom 25.11.1997, in der zur Zeit geltenden Fassung.
