Gesundheitskonferenz


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Gesundheitskonferenz

Sie hat die Aufgabe der Koordinierung der gesundheitlichen Versorgung in der Region. Dazu sind die Spitzenvertreter der an der Gesundheitsversorgung und -förderung Beteiligten vom Kreistag in die Gesundheitskonferenz berufen.

Gesetzliche Grundlagen, Mitglieder und Geschäftsführung

In der Gesundheitskonferenz des Rhein-Erft-Kreises sind derzeit (2005) gem. §24,1 des Gesetzes für den ÖGD (Öffentlichen Gesundheitsdienst = Gesundheitsamt) vertreten:

  • Ärzte
  • Apotheker
  • Krankenkassen
  • Wohlfahrtsverbände
  • VertreterInnen der im Kreistag vertretenen Parteien
  • Gleichstellungsbeauftragte der Kreisverwaltung
  • Leitung des Gesundheitsamtes

Liste der Mitglieder als pdf-Dokument.

Der Landrat ist Vorsitzender der Gesundheitskonferenz.

Artikel und Themen

Die Gesundheitskonferenz

Die Konferenz zur Koordination der gesundheitlichen und sozialen Versorgung im Rhein-Erft-Kreis (Kommunale Gesundheitskonferenz) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von verantwortlichen gesundheits- und sozialpolitischen Akteuren im Rhein-Erft-Kreis auf der Grundlage des §24 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) vom 25.11.1997, in der zur Zeit geltenden Fassung.