Notlagen Mutter & Kind


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Hilfen für Mutter, Vater, Kind in besonderen Notlagen

Wir helfen, vermitteln und beraten!

Wir helfen....

Wir helfen Familien in schwierigen Lebenssituationen, bei Schwangerschaften, gesundheitlichen Problemen, Partnerproblemen und entstandenen möglichen finanziellen Auswirkungen. Unser Ziel ist "Hilfe zur Selbsthilfe" bzw. auch die Weitervermittlung an andere Beratungsstellen des sozialen Netzwerks. Wir unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 Abs. 1 StGB. Die Beratung ist für den Ratsuchenden kostenlos.

Wir vermitteln......

Wir vermitteln Beratung durch andere Beratungsstellen im Rhein-Erft-Kreis. Wir vermitteln finanzielle Hilfen im begründeten Einzelfall nach den Richtlinien der Bundesstiftung "Mutter und Kind".

Rechtliche Grundlagen:

  • Bundesstiftung "Mutter und Kind" - Schutz des ungeborenen Lebens
  • ÖGDGesetz §11, Mütter- und Schwangerenberatung
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
    Taubenstr. 42/43,
    10117 Berlin,
    Tel. 030/206550
    E-mail:poststelle@bmfsfj.bund.de
  • Landesministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes NRW,
    Fürstenwallstr. 25,
    40219 Düsseldorf
    E-mail: poststelle@mgsff.nrw.de

Kooperationen:

  • Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft-Kreis, Bergheim
  • Donum Vitae, Bergheim
  • Caritas, Ehe- und Lebensberatungsstellen
  • Frauenforum Brühl e.V.
  • Der Paritätische, Frechen
  • Sozialdienst Kath. Frauen Erftkreis e. V., Frechen

Wir können nicht....

Wir können nicht die allgemeinen Untersuchungen bei den Haus- und Fachärzten, die Vorsorgeuntersuchungen, verordnete Krankenpflege und die übliche Betreuung durch die Hebamme oder die Kinderkrankenschwester ersetzen.