Infektionsschutz
Das Infektionsschutzgesetz dient dazu, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Hierzu ist die Mitwirkung und Zusammenarbeit von Ärzten, Krankenhäusern, Labors, Lebensmittelbetrieben und Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten erforderlich.
Folgende Infektionskrankheiten werden u.a. im Infektionsschutzgesetz behandelt:
- Campylobacter
- Cholera
- Diphtherie
- Hepatitis A, B, C usw.
- Masern
- Meningokokken-Meningitis
- Norwalk - Virus
- Poliomyelitis
- Pocken
- Rota-Virus
- Salmonellen
- Tollwut
- Tuberkulose
- Typhus abdominalis / Paratyphus
- Behandlungsbedürftige Tuberkulose
Auch für die nicht im Infektionsschutzgesetz behandelten Erkrankungen, die in Gemeinschaftseinrichtungen auftreten können, sind wir gerne Ihr Ansprechpartner.
Suchen Sie fachliche und vertrauensvolle Hilfe?
Ihr Gesundheitsamt im Rhein-Erft-Kreis berät Sie gern.
Treten Sie so früh wie eben möglich mit uns in Kontakt.
