Behindertenberatung
Die Behindertenberatung des Gesundheitsamtes ist eine Pflichtaufgabe lt. ÖGD-Gesetz und leitet sich wesentlich aus den §§ 125 und 126 des BSHG ab.
Behindert sind Menschen nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)
Behinderung
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.
- Integrationsmöglichkeiten,
- zukunftsorientierter Lebensplanung,
- allgemeinen Eingliederungshilfen,
- medizinischen Heil- und Hilfsmitteln,
- Früh- und schulischer Förderung,
- beruflichen Eingliederungshilfen,
- Vermittlung von Hilfsangeboten Dritter,
- Finanzierungswegen aufzeigen und erörtern,
- behindertengerechten Wohnmöglichkeiten und Umbauten ,
- Unterbringungsmöglichkeiten (ambulant, stationär),
- Koordinierung von Mehrfachhilfen,
- allgemeiner Beratung zur Pflegebedürftigkeit.
Dieses ist nur ein Teil der Beratungsangebote. Wir kooperieren für Sie mit verschiedenen Ämtern und Einrichtungen z. B. Sozialamt, Jugendamt, sozialärztliche Dienste, Fachärzten, Sonderschulen, Sonder-kindergärten, Kurkliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Fachkliniken, BfA, LVA, Versicherungsämtern etc.
Wir bieten bedarfsorientierte Hilfen und Unterstützung von Selbsthilfegruppen, Vereinen, Einrich-tungen, Institutionen und Förderung ehrenamtlicher Aktivitäten zur Integration von Menschen mit Behinderung.
Da die Zahl der Hilfebedürftigen durch Behinderung und die zahlreichen Hilfs- und Förderungsange-bote für Menschen mit Behinderung stetig steigt, ist die Behindertenberatung des Gesundheitsamtes bemüht, die Anliegen der Hilfebedürftigen, die die Behindertenberatung aufsuchen, von dieser Stelle aus zu koordinieren, um den Hilfebedürftigen einen Weg durch verschiedene Ämter und Einrichtun-gen zu ersparen.
