Kündigungsschutz für behinderte Menschen
D115 spezifische Werte
Die Fürsorgestelle ist Ansprechpartner für Arbeitgeber und für schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen, sofern diese im Erwerbsleben stehen bzw. eine selbständige Tätigkeit anstreben bzw. ausführen.
Sie führt die Sachverhaltsermittlung in Kündigungsschutzverfahren durch, sichert Arbeitsplätze durch begleitende Hilfen und Arbeitsplatzförderungen, gleicht behinderungsbedingte Nachteile im Berufsleben aus, berät und gewährt finanzielle Hilfen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen.
Zuständigkeitsregelungen
Zuständigkeitsregelungen bei Kündigungsschutz- und, Präventionsverfahren, sowie bei Arbeitsplatzförderungen (maßgeblich ist der Sitz des Arbeitgebers):
Frau Barbara Guth (Tel. 02271/83-2526) für
- Bedburg
- Brühl
- Elsdorf
- Erftstadt
- Frechen
- Hürth
- Pulheim
- Wesseling
