Amtsärztliche Begutachtungen
D115 spezifische Werte
Der amts- und sozialärztliche Dienst führt Begutachtungen von Einzelpersonen auf Anforderung von Behörden, Gerichten und Institutionen durch. Ein schriftlicher Untersuchungsauftrag ist grundsätzlich erforderlich.
Daneben werden ärztliche Aufgaben in anderen Bereichen wie Hygiene und Umwelt, Medizinalaufsicht und Prüfungen und bei Beratungsangeboten (Aids, Impfungen, Behinderte etc.) wahrgenommen.
Gebühren
Unterschiedlich nach Untersuchungsumfang, z.B. Einstellungsuntersuchung ca. 70€, gemäß Gebührenordnung des Rhein-Erft-Kreises.
Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf
Durch die amtsärztliche Untersuchung soll ein aktueller medizinischer Befund erhoben werden. Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung werden daher insbesondere die gesundheitliche Vorgeschichte und akute Erkrankungen erfragt.
Darüber hinaus werden Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen oder Behandlungen ausgewertet.
Zusätzliche Untersuchungen durch weitere Fachärzte können im Einzelfall veranlasst werden.
Unterlagen
- Personalausweis
- Auftragsschreiben der Behörde (falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegen sollte)
- Verfügbare ärztliche Befunde wie beispielsweise Behandlungsberichte, Laborbefunde, EKGs Rechnungen, Bescheide anderer Behörden usw.
FAQ
Wer wird begutachtet?
Der amts- und sozialärztliche Dienst ist für alle Personen zuständig, die ihren ersten Wohnsitz im Rhein-Erft-Kreis haben.
Was wird beim Amtsärztlichen Dienst begutachtet?
Gutachten werden im amtärztlichen Dienst vor allem erstellt zu:
- Einstellungen,
- Dienstfähigkeiten,
- Heilmaßnahmen,
- Haft- und Verhandlungsfähigkeiten,
- Übernahmen ins Beamtenverhältnis,
- ausländerrechtlichen Fragestellungen,
- Beihilfefragen,
- sonstige Gutachtenaufträge entsprechend der jeweiligen rechtlichen Grundlage
Was wird beim Sozialärztlichen Dienst begutachtet?
Im Bereich der sozialmedizinischen Begutachtung werden gesundheitliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen im allgemeinen und in besonderen Lebenslagen im Auftrage des örtlichen Sozialhilfeträgers aber auch des überörtlichen Sozialhilfeträgers oder der Arge festgestellt.
Geprüft werden zum Beispiel:
- Erwerbs- und Arbeitsfähigkeit,
- Ernährungszulagen,
- Teilnahme an gemeinnützigen Arbeiten,
- Durchführung von Heilmaßnahmen,
- Wohnungsproblemen,
- Begutachtung zu Pflegefragen und Hilfsmittelversorgungen
Zuständigkeitsregelungen
Amtsärztliche Bezirke:
- Herr Bernard Kirchberg,
Tel. 02271/83-4351
Elsdorf, Frechen, Hürth, Kerpen - Dr. Koesters
Tel. 02271/83-4316
Bedburg, Bergheim, Erftstadt, Pulheim - Dr. Henzel
Tel. 02271/83-4311
Brühl, Wesseling, Widersprüche
Sozialärztliche Bezirke:
- Herr Bernard Kirchberg
Tel. 02271/83-4351
Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen - Dr. Koesters
Tel. 02271/83-4316
Bedburg, Bergheim, Elsdorf, Pulheim - Frau Windelschmidt
Tel. 02271/83-2386
Brühl, Wesseling - Dr. Henzel
Tel. 02271/83-311
Widersprüche, Clearing-Stelle
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