Kommunale Pflegeplanung
- der Bestandsaufnahme über das vorhandene Angebot an Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen,
- der Überprüfung, ob über den Pflegemarkt ein ausreichendes Hilfeangebot für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen zur Verfügung gestellt wird,
- der Klärung der Frage, ob und ggf. welche Maßnahmen von den Kreisen und kreisfreien Städten zur Sicherung und Weiterentwicklung des Hilfeangebotes ergriffen werden müssen.
Darüber hinaus soll die kommunale Pflegeplanung Angebote der komplementären Hilfen, neue Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifische Angebotsformen aufzeigen und bei der Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur einbeziehen. Die Kreise sind verpflichtet in regelmäßigen Abständen über die Angebote und Entwicklungen auf dem Pflegemarkt zu berichten.
Des weiteren wird auch das Abstimmungs- und Anerkennungsverfahren bei vollstationären Pflegeeinrichtungen nach § 9 PfG NW i.V.m der Allgemeinen Förder-Pflege-Verordnung durchgeführt.
