Elterngeld und Elternzeit
Elterngeld/Elternzeit
- Elterngeld und Elternzeit
Wesentliche Informationen zum Elterngeld und zur Elternzeit. - Häufige Fragen
Elterngeld und Elternzeit - Zusätzliche Informationen zum Thema Elterngeld
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Familienleistungen
allgemeine Informationen zum Elterngeld und Elternzeit
Es besteht die Möglichkeit der Online-Beantragung für das Elterngeld. Außerdem können Sie sich die Antragsvordrucke zum Ausdruck am PC herunterladen.
Seit dem 01.01.2008 ist die Kreisverwaltung für die Durchführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) zuständig, da die vorher zuständige Versorgungsverwaltung in NRW zum 31.12.2007 aufgelöst wurde.
Ausgefüllte Anträge von Eltern aus dem Rhein-Erft-Kreis übersenden Sie bitte an:
- Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat
Amt für Familien, Senioren und Soziales
Abteilung 50/3
50124 Bergheim
Ihre zuständigen Sachbearbeiter/-innen, die Ihnen gerne mit Rat und Tat behilflich sind, finden Sie unter dem Punkt "Kontakt" auf dieser Seite. Telefonische Anfragen sollten Sie möglichst vormittags in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12.00 Uhr an uns richten.
Alle sind bemüht, Ihre Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten. Hierzu ist allerdings unabdingbar, dass Anträge richtig und vollständig ausgefüllt und nötige Unterlagen beigefügt werden.
Für Kinder, die bis zum 31.12.2006 geboren werden, gilt weiterhin das Bundeserziehungsgeldgesetz. Es besteht keine Wahlmöglichkeit zwischen Erziehungsgeld und Elterngeld, es gibt auch keine Überleitung für Bezieher von Erziehungsgeld zum Elterngeld.
Zuständig hierfür ist die Bezirksregierung Münster.
