Finanzielle Hilfen - Unterhaltsvorschuss beantragen


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Unterhaltsvorschuss beantragen

Der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung für Kinder unter 12 Jahren. Unterhaltsvorschuss wird grundsätzlich von den Unterhaltsvorschusskassen der kommunalen Jugendämter gewährt.

Befindet sich der Wohnsitz in Bedburg oder Elsdorf, ist das Kreisjugendamt zuständig.

Höhe der Unterhaltsleistungen seit 01.01.2009:

  • Kinder bis 5 Jahren: 117,00
  • Kinder von 6 bis 11 Jahre: 158,00

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Die Zahlungshöchstdauer beträgt 72 Monate, Unterbrechungen im Zahlungszeitraum sind möglich, z.B., weil der andere Elternteil vorübergehend genügend Unterhalt zahlt.

Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes, Meldebestätigung/-Registerauskunft des Alleinstehenden und des Kindes
  • Personalausweis oder Reisepass; ausländische Staatsangehörige zusätzlich gültiger Aufenthaltstitel
  • Vaterschaftsanerkenntnis (Urteil oder Urkunde); Sorgerechtsentscheidung/-erklärung
  • Scheidungsurteil oder Nachweis über den Trennungszeitpunkt
  • Unterhaltstitel (z.B. Unterhaltsurkunde, Gerichtsurteil) oder Nachweis über die Zustellung der Unterhaltsklage
  • (Mahn)Schreiben im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Unterhaltsforderungen des Kindes
  • Bewilligungs-/Einstellungsbescheide über die Leistungen nach dem UVG anderer Unterhaltsvorschusskassen

Besonderheiten

Anspruch haben alleinerziehende Mütter oder Väter, wenn der andere Elternteil keinen oder einen unterhalb des Mindestunterhaltes liegenden Unterhaltsbeitrag leistet.

FAQ

Im Rahmen der Kommunalisierung gehen alle in diesem Kontext stehenden Aufgaben des Kreisjugendamtes zum 01.01.2011 auf die kreisangehörigen Kommunen über. Bitte wenden Sie sich daher an die örtlichen Jugendämter !!

Zuständigkeitsregelungen

  • Frau Goldmann
    Tel.: 02271/83-4579
    Fax.: 02271/83–2343
  • Frau Junggeburth
    Tel.: 02271/83-4569
    Fax.: 02271/83-2343

zuständige Stellen, Formulare und Links