Unterhaltsvorschuss beantragen
D115 spezifische Werte
Der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung für Kinder unter 12 Jahren. Unterhaltsvorschuss wird grundsätzlich von den Unterhaltsvorschusskassen der kommunalen Jugendämter gewährt.
Befindet sich der Wohnsitz in Bedburg oder Elsdorf, ist das Kreisjugendamt zuständig.
Höhe der Unterhaltsleistungen seit 01.01.2009:
- Kinder bis 5 Jahren: 117,00 €
- Kinder von 6 bis 11 Jahre: 158,00 €
Gebühren
Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf
Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes, Meldebestätigung/-Registerauskunft des Alleinstehenden und des Kindes
- Personalausweis oder Reisepass; ausländische Staatsangehörige zusätzlich gültiger Aufenthaltstitel
- Vaterschaftsanerkenntnis (Urteil oder Urkunde); Sorgerechtsentscheidung/-erklärung
- Scheidungsurteil oder Nachweis über den Trennungszeitpunkt
- Unterhaltstitel (z.B. Unterhaltsurkunde, Gerichtsurteil) oder Nachweis über die Zustellung der Unterhaltsklage
- (Mahn)Schreiben im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Unterhaltsforderungen des Kindes
- Bewilligungs-/Einstellungsbescheide über die Leistungen nach dem UVG anderer Unterhaltsvorschusskassen
Besonderheiten
Anspruch haben alleinerziehende Mütter oder Väter, wenn der andere Elternteil keinen oder einen unterhalb des Mindestunterhaltes liegenden Unterhaltsbeitrag leistet.
FAQ
Im Rahmen der Kommunalisierung gehen alle in diesem Kontext stehenden Aufgaben des Kreisjugendamtes zum 01.01.2011 auf die kreisangehörigen Kommunen über. Bitte wenden Sie sich daher an die örtlichen Jugendämter !!
Zuständigkeitsregelungen
- Frau Goldmann
Tel.: 02271/83-4579
Fax.: 02271/83–2343 - Frau Junggeburth
Tel.: 02271/83-4569
Fax.: 02271/83-2343
