Ausbildungsförderung beantragen
D115 spezifische Werte
Für schulische Aus- und Fortbildungen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine monatliche finanzielle Unterstützung gezahlt werden, wenn
- die Ausbildung förderungsfähig ist,
- die persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden und
- der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen des Ehegatten und der Eltern gedeckt ist
Gebühren
Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf
Die Bewilligung erfolgt in der Regel für ein Jahr, der sogenannte Bewilligungszeitraum. Für jeden Bewilligungszeitraum ist ein neuer Antrag erforderlich.
Sie können zur schnelleren Bearbeitung des Antrags beitragen, indem Sie alle erforderlichen Unterlagen bei Antragstellung einreichen und die Antragsformulare vollständig ausfüllen.
Sie können uns vorab, zur Fristwahrung, Ihre Daten online übermitteln. Im Falle der Förderung erhalten Sie BAföG rückwirkend ab dem Monat der fristwahrenden Antragstellung.
Achtung: Dieser formlose Antrag dient nur zur Fristwahrung und ersetzt nicht die umgehende Übersendung der erforderlichen Vordrucke und Unterlagen.
Unterlagen
BAföG muss schriftlich auf den dafür vorgesehenen und vorgeschriebenen Formblättern / Formularen beantragt werden. Diese erhält man auch beim Amt für Ausbildungsförderung oder auf www.rhein-erft-kreis.de/bafoeg
Besonderheiten
Bei einer schulischen Ausbildung ist in den meisten Fällen das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk die Eltern wohnen.
Eine persönliche Vorsprache zur Beantragung ist in den meisten Fällen nicht erforderlich. Der Antrag kann beim Amt für Ausbildungsförderung abgegeben werden.
FAQ
Weitere Informationen sowie Antragsformulare finden Sie auf www.rhein-erft-kreis.de/bafoeg
Änderungen
Sollten sich in Ihrem Förderungsfall Änderungen ergeben (z.B. Anschrift, Bankverbindung, Familienstand), teilen Sie uns diese in jedem Fall bitte schriftlich mit. Telefonische Mitteilungen können nicht berücksichtigt werden.
Zuständigkeitsregelungen
- Herr Lambertz
Buchstabenbereich A-G
Tel.: 02271/83-4025 - Frau Scheer
Buchstabenbereich H-J, L-N
Tel.: 02271/83-2562 - Frau Scholz
Buchstabenbereich K, USG komplett
Tel.: 02271/83-2514 - Frau Robertz
Buchstabenbereich O-Z
Tel.: 02271/83-4016
zuständige Stellen, Formulare und Links
Formulare und Broschüren
- Zusatzerklärung
Übersenden Sie diese Erklärung bitte bei jedem Antrag.
Größe: [121 KB] - Mieterklärung
Nach Vorlage der von Ihrem Vermieter ausgefüllten Mietbescheinigung können Sie ggf. einen Mietkostenzuschuss erhalten.
Größe: [46 KB] - Bescheinigung Krankenversicherung
Unter Umständen können Sie einen Krankenversicherungszuschlag erhalten. Bitte übersenden Sie hierfür den von Ihrer Krankenversicherung ausgefüllten Vordruck.
Größe: [49 KB] - Einkommenserklärung
Die Vorlage dieser Zusatzerklärung ist notwendig, wenn Ihre Eltern bzw. Ihr Ehepartner Einkünfte erzielen.
Größe: [90 KB] - Härtefreibetrag
Vom Einkommen Ihrer Eltern bzw. des Ehepartners kann ein weiterer Teil anrechnungsfrei bleiben, z.B. beim Vorliegen einer Behinderung. Verwenden Sie für die Beantragung den entsprechenden Vordruck.
Größe: [35 KB] - Stundungsantrag
Legen Sie diesen Antrag komplett ausgefüllt und mit allen erforderlichen Nachweisen für die Beantragung einer Stundung vor.
Größe: [157 KB] - Notwendigkeit auswärtige Unterbringung
Wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen und eine weiterführende Schulen oder eine Berufsfachschulen ohne berufsqualifizierenden Abschluss (z.B. Höhere Handelsschule) besuchen, benötigen Sie diesen Vordruck
Größe: [118 KB] - Zusatzerklärung Aufenthalt
Sollte der Aufenthalt eines Elternteils / des Ehepartners unbekannt sein, legen Sie die schriftliche Erklärung hierüber vor.
Größe: [34 KB]
