ARGE Rhein-Erft, Aufgaben und Ziele
Die ARGE Rhein-Erft ist zuständig für die Grundsicherung nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II).
Mit Einführung des neuen SGB II werden ab dem 01.01.2005 Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu einer Leistung zusammengeführt. Sie umfasst das Arbeitslosengeld II sowie Kosten für die Unterkunft und Heizung.
Die ARGE Rhein-Erft hat ihre Standorte in den zehn Kommunen des Rhein-Erft-Kreises.
Die ARGE Rhein-Erft will noch besser auf die Bedürfnisse der Arbeitslosengeld-II-Empfänger/innen eingehen.
Die Sozialverwaltungen und Arbeitsagenturen arbeiten nun nicht mehr getrennt voneinander, sondern sind gemeinsam als Träger der Grundsicherung für die Arbeitsuchenden verantwortlich.
Ziel ist es, erwerbsfähige Hilfebedürftige
- bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit bürgernah und wirkungsvoll zu unterstützen,
- die Qualifizierung zu verbessern,
- den Lebensunterhalt der erwerbsfähigen Hilfeempfänger/innen und den mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu sichern sowie
- ihre Eigenverantwortung zu stärken.
Im Internet finden Sie die ARGE Rhein-Erft unter http://www.arge-rhein-erft.de, weitere Möglichkeiten der Kontaktaufnahme, siehe unten.
