Wohnungsbauförderung
Ob der künftige Bauherr Landesmittel in Anspruch nehmen kann, ist vom Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder abhängig.
Der Artikel "Hinweise zur Wohnungsbauförderung" enthält eine Übersicht zur Gewährung eines zinsgünstigen Darlehens. Fragen hierzu beantworten Ihnen die unten stehenden AnsprechpartnerInnen.
Zu beachten ist grundsätzlich bei allen Fördermöglichkeiten, dass in der Regel mit den Bauarbeiten nicht vor Bewilligung der Mittel begonnen werden darf. Als Baubeginn ist auch der Abschluß eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungs- oder Lieferungsvertrages zu werten.
Lassen Sie sich daher vor Baubeginn oder Abschluß von Kaufverträgen oder sonstigen rechtsverbindlichen Verträgen im Zusammenhang mit der Baumaßnahme beraten. Unter den am Ende dieser Information aufgeführten Rufnummern sind die entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erreichen.
Ansprechpartner in der Verwaltung für die Gewährung von öffentlichen Mitteln für den Ersterwerb und die Errichtung von Eigenheimen und selbstgenutzten Eigentumswohnungen, Erwerb vorhandenen Wohneigentums, barrierearmen oder freien Umbau von bestehendem Wohnraum, Schwerbehindertendarlehen, sind:
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Herr Dietmar Cronauer
Telefon: 02271/83-4645
für die Buchstaben A - G -
Frau Petra Halfen
Telefon: 02271/83-4652
für die Buchstaben H - R -
Frau Ursula Weiß
Telefon: 02271/83-4646
für die Buchstaben H - R -
Frau Sylvia Faßbender
Telefon: 02271/83-4651
für die Buchstaben S - Z
Fragen zur Technik beantwortet:
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Frau Hildegard Kreiterling
Telefon: 02271/83-4656
Auskünfte zur Förderung des Neubaus von Miet- und Genossenschaftswohnungen, Mieteinfamilienhäuser für Kinderreiche, Sonderprogramme erhalten Sie von: Herrn Heinz Sammet Telefon: 02271/83-4650
