Wohnungsbauförderung


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Partner für Fragen im Wohnungsbau

Das Amt für Wohnungswesen unterstützt

  1. den Kauf oder Bau eines Eigenheimes
  2. den Erwerb von vorhandenen Wohnraum
  3. den barrierearmen und -freien Umbau von bestehendem Wohnraum
  4. den Bau von Mietwohnungen

durch die Vergabe von zingsgünstigen Darlehen.

Neben der finanziellen Förderung ist uns die kompetente und neutrale Beratung von Bauinteressenten in allen Fragen der Förderung sowie der Finanzierung eine Bauvorhabens ein wichtiges Anliegen.

Artikel und Themen

Wohnungsbauförderung

Die Mittel des sozialen Wohnungsbaues werden zweckgebunden für Haushalte mit Kindern und Menschen mit Behinderungen eingesetzt, die sich ohne Hilfe von außen nur selten den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen können.

Hinweise zur Wohnungsbauförderung

Diese Bestimmungen gelten für Anträge, die ab dem 10.02.2009 gestellt werden.

Sicherung des Wohnungsbestandes/ der Wohnungsbindung

Neben der Wohnungsbauförderung sollen wohnungsbindungsrechtliche Vorschriften sowie der Abbau von Fehlsubventionen für einen ausreichenden Wohnungsbestand besonders für die einkommensschwachen Bevölkerungsschichten sorgen.