Partner für Fragen im Wohnungsbau
Das Amt für Wohnungswesen unterstützt
- den Kauf oder Bau eines Eigenheimes
- den Erwerb von vorhandenen Wohnraum
- den barrierearmen und -freien Umbau von bestehendem Wohnraum
- den Bau von Mietwohnungen
durch die Vergabe von zingsgünstigen Darlehen.
Neben der finanziellen Förderung ist uns die kompetente und neutrale Beratung von Bauinteressenten in allen Fragen der Förderung sowie der Finanzierung eine Bauvorhabens ein wichtiges Anliegen.
Artikel und Themen
Wohnungsbauförderung
Die Mittel des sozialen Wohnungsbaues werden zweckgebunden für Haushalte mit Kindern und Menschen mit Behinderungen eingesetzt, die sich ohne Hilfe von außen nur selten den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen können.
Hinweise zur Wohnungsbauförderung
Diese Bestimmungen gelten für Anträge, die ab dem 27.01.20100 gestellt werden. Für die Antragsbearbeitung sind die Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) RdErl. d. MBV v. 27.01.2011 (VIII.2 –2010-2/11) maßgebend.
Sicherung des Wohnungsbestandes/ der Wohnungsbindung
Die Aufgaben der "zuständigen Stelle" ...
