Bauen - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (Regelverfahren)


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Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (Regelverfahren)

Die Baugenehmigung ist die Bescheinigung der Bauaufsichtsbehörde, dass einem geplanten Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.

Hier wird z.B. geprüft, ob das Grundstück überhaupt bebaubar ist. Außerdem wird z.B. geprüft, ob die Abstandflächen eingehalten werden, die Anzahl der notwendigen Stellplätze auf dem Grundstück vorhanden sind, die örtlichen Bauvorschriften eingehalten werden und ausreichende Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz eingeplant wurden.

Gegebenenfalls sind andere Erlaubnisse oder Genehmigungen erforderlich.

Gebühren

Die Gebühren orientieren sich an dem jeweiligen Gebührentarif der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW grundsätzlich bezogen auf den umbauten Raum.

Unterlagen

Für einen Bauantrag werden mindestens folgende Unterlagen benötigt:

  • Lageplan/amtlicher Lageplan (§ 3 BauPrüfVO)
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte (§ 2 BauPrüfVO)
  • Auszug aus der deutschen Grundkarte (§ 2 BauPrüfVO)
  • Bauzeichnungen (§ 4 BauPrüfVO)
  • Baubeschreibung, bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben auch die Betriebsbeschreibung (§ 5 BauPrüfVO)
  • Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung (§ 6 BauPrüfVO)
  • Bautechnische Nachweise (§ 8 BauPrüfVO)

Die Bauaufsichtsbehörde kann in Einzelfällen weitere Unterlagen fordern, wenn es zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich ist. Sie kann auch auf Bauvorlagen verzichten, wenn diese zur Beurteilung des Bauvorhabens nicht erforderlich sind.

In den meisten Fällen wird ein vorlageberechtigter Entwurfsverfasser für die Erstellung des Bauantrags benötigt. Auf den Internetseiten der Architektenkammer oder der Ingenieurkammer kann einfach und schnell ein vorlageberechtigter Architekt oder Ingenieur in der Nähe gefunden werden.

Besonderheiten

Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren kann ein Brandschutzkonzept von der Bauaufsicht gefordert werden. Im normalen Baugenehmigungsverfahren ist es zwingend erforderlich.

Rechtliche Grundlagen

  • §§ 6 und 73 BauO NRW

FAQ

Im Rahmen der Kommunalisierung gehen alle in diesem Kontext stehenden Aufgaben zum 01.01.2011 auf die kreisangehörigen Kommunen über. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre örtliche Stadtverwaltung !!

zuständige Stellen, Formulare und Links