Bauen - Teilbaugenehmigung beantragen


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Teilbaugenehmigung beantragen

Der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte kann im Einzelfall auf schriftlichen Antrag schon vor Erteilung der Baugenehmigung durch eine Teilbaugenehmigung gestattet werden.

 

 

Unterlagen

  • formloser Antrag mit Unterschriften des Bauherrn und des Entwurfsverfassers
  • Lageplan
  • bautechnische Nachweise (je nach Art des Bauvorhabens ggf. geprüft )

Die Bauvorlagen für eine Teilbaugenehmigung müssen die Feststellung der grundsätzlichen baurechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens als Ganzes sowie die abschließende Prüfung der bautechnischen Unbedenklichkeit der jeweils zu erfassenden Teile oder Abschnitte des Vorhabens ermöglichen.

Besonderheiten

Es ist zu beachten, dass in der Baugenehmigung für bereits begonnene Teile des Bauvorhabens zusätzliche Anforderungen gestellt werden können, wenn sich bei der weiteren Prüfung ergibt, dass die zusätzlichen Anforderungen wegen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich sind.

Rechtliche Grundlagen

  • § 76 BauO NRW

FAQ

Im Rahmen der Kommunalisierung gehen alle in diesem Kontext stehenden Aufgaben zum 01.01.2011 auf die kreisangehörigen Kommunen über. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre örtliche Stadtverwaltung !!

zuständige Stellen, Formulare und Links