Nutzungsänderung beantragen
D115 spezifische Werte
99000091111100
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Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart oder ggf. auch einer ersten Nutzung einer baulichen Anlage (z.B.: Speicher in Wohnraum, Wohnung in Büro, Verkaufslokal in Gaststätte, Friseurgeschäft in Modeboutique.)
Für die Anmeldung z.B. eines Gewerbes ist es ratsam sich vorab bei der Bauaufsicht darüber zu informieren, ob die gewünschte Nutzung eines Gebäudes / eines Raumes eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellt.
Unterlagen
- Antragsformular auf amtlichen Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
- Betriebsbeschreibung auf amtlichen Vordruck (bei gewerblichen Vorhaben)
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
- Stellplatznachweis
- Gutachten (ggf. erforderlich bei gewerblichen Nutzungsänderungen)
- Herstellungskosten (ggf. erforderlich)
- Baubeschreibung bei genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen
Besonderheiten
Die Prüfung des Nutzungsänderungsantrages erfolgt entweder im Freistellungsverfahren, vereinfachten Genehmigungsverfahren oder im Vollverfahren
Rechtliche Grundlagen
- § 63 BauO NRW
FAQ
Im Rahmen der Kommunalisierung gehen alle in diesem Kontext stehenden Aufgaben zum 01.01.2011 auf die kreisangehörigen Kommunen über. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre örtliche Stadtverwaltung !!
Zuständigkeitsregelungen
