Bauen - Baustelle einrichten


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Baustelle einrichten

Baumaßnahmen, die sich auf die Straße auswirken, sind durch Verkehrszeichen abzusichern (im Stadtgebiet Bedburg & Elsdorf).

Wenn durch Bauarbeiten oder anderweitige Nutzungen Straßen und Nebenanlagen, wie z.B. Gehwege und Parkplätze in Anspruch genommen werden müssen, sind diese Bereiche durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen abzusichern. Bei größeren Maßnahmen ist unter Umständen auch die Verkehrsführung anzupassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Baumaßnahmen in, auf oder neben der Straße handelt.

Der Antragsteller (Bauunternehmer, Privatperson) muss ca. 2 Wochen vor Arbeitsbeginn die verkehrsrechtliche Anordnung mit einem formlosen Antrag beantragen.

Gebühren

Gebühr für verkehrsrechtliche Genehmigung: ab 20 bis 300 (abhängig von Umfang, Ortstermin). Der Antragsteller muss eigenverantwortlich die angeordneten Verkehrssicherungsmaßnahmen umsetzen. Privatpersonen können Absperrmaterial bei den Kommunen (gegen Gebühr) leihen.

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Der Antragsteller (Bauunternehmen, Privatperson) muss ca. 2 Wochen vor Arbeitsbeginn die verkehrsrechtliche Anordnung mit einem formlosen Antrag beantragen.

Unterlagen

  • Art des Vorhabens
  • Beschreibung der Örtlichkeit (ggf. Skizze
  • Zeitraum der Maßnahme (ggf. mit Uhrzeit
  • Antragsteller mit Name und Anschrift
  • Verantwortlicher für die Verkehrsicherung mit vollständigemNamen und Telefonnummer
  • Telefonnummer oder E-Mail für Rückfragen

FAQ

Im Rahmen der Kommunalisierung gehen alle in diesem Kontext stehenden Aufgaben zum 01.01.2011 auf die kreisangehörigen Kommunen über. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre örtliche Stadtverwaltung !!

Zuständigkeitsregelungen

 

zuständige Stellen, Formulare und Links