Baugenehmigung beantragen
D115 spezifische Werte
Hinter dem Begriff „Baugenehmigung“ verbergen sich eine Vielzahl von komplexen Verfahren, so z.B.:
- Freistellungsverfahren
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (Regelverfahren)
- Baugenehmigungsverfahren
- Teilbaugenehmigung
- Abbruchgenehmigung
- Nutzungsänderung
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Werbeanlagen
Die meisten Bauvorhaben, bei denen es um die Neuerrichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen geht, sind genehmigungsbedürftig. Dies betrifft auch Sanierungen, bei denen statisch wichtige Bauteile verändert werden.
Auch der Abbruch baulicher Anlagen ist genehmigungspflichtig. Die Durchführung kleinerer baulicher Maßnahmen ist nicht immer genehmigungsbedürftig. Man sollte sich daher vor Baubeginn bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erkundigen, ob für das geplante Bauvorhaben oder auch die Sanierung des Objekts eine Baugenehmigung notwendig ist.
Grundsätzlich werden Baugenehmigungen durch die kommunalen Bauämter gewährt.
Gebühren
Besonderheiten
Für die Gemeinde Elsdorf stehen folgende Antragsvordrucke im Behördenlotsen zum Download bereit:
- Vorlage in der Genehmigungsfreistellung (NW 600.0302)
- Bauantrag/Antrag auf Vorbescheid (NW 600.0301)
- Baubeschreibung zum Bauantrag als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen (NW 600.0303)
- Betriebsbeschreibung zum Bauantrag für gewerbliche Anlagen (600.0304)
- Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben zum Bauantrag/Antrag auf Vorbescheid (NW 600.0305)
- Bauantrag für Werbeanlagen/Antrag auf Vorbescheid (NW 600.0312)
- Antrag auf Abbruchgenehmigung (NW600.0300)
- Berechnung der Wohn- und Nutzflächen (600.0125)
- Berechnung des Bruttorauminhaltes und der überbauten Fläche (600.0124)
- Antrag auf Befreiung von der Stellplatzpflicht (600.0315)
- "Genehmigung einer Grundstücksteilung aufgrund des Baugesetzbuches und der Bauordnung (660.0353)"
- Vordruck Sonderbauvorhaben
- Vorlage in der Genehmigungsfreistellung (NW 600.0302)
- Bauantrag/Antrag auf Vorbescheid (NW 600.0301)
- Baubeschreibung zum Bauantrag als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen (NW 600.0303)
- Betriebsbeschreibung zum Bauantrag für gewerbliche Anlagen (600.0304)
- Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben zum Bauantrag/Antrag auf Vorbescheid (NW 600.0305)
- Bauantrag für Werbeanlagen/Antrag auf Vorbescheid (NW 600.0312)
- Antrag auf Abbruchgenehmigung (NW600.0300)
- Berechnung der Wohn- und Nutzflächen (600.0125)
- Berechnung des Bruttorauminhaltes und der überbauten Fläche (600.0124)
- Antrag auf Befreiung von der Stellplatzpflicht (600.0315)
- "Genehmigung einer Grundstücksteilung aufgrund des Baugesetzbuches und der Bauordnung (660.0353)"
- Vordruck Sonderbauvorhaben
FAQ
Im Rahmen der Kommunalisierung gehen alle in diesem Kontext stehenden Aufgaben zum 01.01.2011 auf die kreisangehörigen Kommunen über. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre örtliche Stadtverwaltung !!
Zuständigkeitsregelungen
