Bauen - Baugenehmigung beantragen


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Baugenehmigung beantragen

Hinter dem Begriff „Baugenehmigung“ verbergen sich eine Vielzahl von komplexen Verfahren, so z.B.:

  • Freistellungsverfahren
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (Regelverfahren)
  • Baugenehmigungsverfahren
  • Teilbaugenehmigung
  • Abbruchgenehmigung
  • Nutzungsänderung
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Werbeanlagen

Die meisten Bauvorhaben, bei denen es um die Neuerrichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen geht, sind genehmigungsbedürftig. Dies betrifft auch Sanierungen, bei denen statisch wichtige Bauteile verändert werden.

Auch der Abbruch baulicher Anlagen ist genehmigungspflichtig. Die Durchführung kleinerer baulicher Maßnahmen ist nicht immer genehmigungsbedürftig. Man sollte sich daher vor Baubeginn bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erkundigen, ob für das geplante Bauvorhaben oder auch die Sanierung des Objekts eine Baugenehmigung notwendig ist.

Grundsätzlich werden Baugenehmigungen durch die kommunalen Bauämter gewährt.

Gebühren

Die Höhe der Gebühren wird individuell festgelegt

Besonderheiten

Für die Gemeinde Elsdorf stehen folgende Antragsvordrucke im Behördenlotsen zum Download bereit:

Formulare für Bauanträge bei der Stadt Bedburg:

FAQ

Im Rahmen der Kommunalisierung gehen alle in diesem Kontext stehenden Aufgaben zum 01.01.2011 auf die kreisangehörigen Kommunen über. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre örtliche Stadtverwaltung !!

Zuständigkeitsregelungen

 

zuständige Stellen, Formulare und Links