Bauen - Abbruchgenehmigung beantragen


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Abbruchgenehmigung beantragen

Der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen bedarf der Genehmigung. Bestimmte bauliche Anlagen und Einrichtungen sind von der Abbruchgenehmigung freigestellt.

Hierzu zählen genehmigungsfreie Anlagen, Gebäude bis 300 umbauten Raum, ortsfeste Behälter, luftgetragene Überdachungen, Mauern und Einfriedungen, Schwimmbecken, Regale, Stellplätze für Kfz, Lager- und Abstellplätze, Fahrradabstellplätze, Camping und Wochenendplätze und Werbeanlagen.

Unterlagen

  • Antragsformular auf amtlichen Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften (auf Anfrage erhältlich)
  • Liegenschaftskarte/Flurkarte mit Darstellung des abzubrechenden Gebäudes und den Umgebungsgebäuden (Umkreis von ca. 50 m)
  • Bauzeichnungen (ggf. erforderlich)
  • Benennung des Abbruchunternehmers (vgl. Angabe im Antragsformular)
  • Denkmalrechtliche Erlaubnis (bei abzubrechenden Denkmälern und Gebäuden im 200 m-Umkreis von Denkmälern)
  • Wohnungsrechtliche Erlaubnis (bei öffentlich geförderten Wohnungen gemäß §12 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG)
  • Erhebungsbogen für den Bauabgang (auf Anfrage erhältlich)
  • Nachweis der Standsicherheit (ggf. erforderlich)
  • Berechnung des Brutto-Rauminhaltes
  • Angrenzerzustimmung (ggf. im Einzelfall erforderlich)
  • Bodengutachten (bei Altlasten)
  • Darstellung von geschützten Bäumen

Rechtliche Grundlagen

  • §65 Abs. 3 BauO NRW
  • §§59, 63, 65 BauO NRW
  • §39 Gefahrstoffverordnung

FAQ

Im Rahmen der Kommunalisierung gehen alle in diesem Kontext stehenden Aufgaben zum 01.01.2011 auf die kreisangehörigen Kommunen über. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre örtliche Stadtverwaltung!!

Zuständigkeitsregelungen

 

zuständige Stellen, Formulare und Links