Das Baurecht
- Bauplanungsrecht
Das Bauplanungsrecht ist im wesentlichen im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt. Weitere Konkretisierungen können durch Bebauungspläne der Städte und Gemeinden im einzelnen erfolgen. Das Bauplanungsrecht regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung.
- Bauordnungsrecht
Das Bauordnungsrecht ist im wesentlichen in der Landesbauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) geregelt. Dieses Gesetz befasst sich mit der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und dient gleichzeitig der Vermeidung von Verunstaltungen von baulichen Anlagen, im wesentlichen mit der Zielsetzung unmittelbare Anlieger in ihren subjektiven Rechten zu schützen.
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