Gutachterausschuss - Grundstückswerte


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Grundstückswerte

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist als Einrichtung des Landes für den kompletten Rhein-Erft-Kreis zuständig. Er ist neutral und unabhängig. Der Gutachterausschuss und seine Geschäftstelle sind bei der Kreisverwaltung im Bereich Vermessung- und Katasterwesen angesiedelt.

Der Gutachterausschuss ermittelt die Bodenrichtwerte. Er erstellt Wertgutachten von bebauten und unbebauten Grundstücken. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist als Einrichtung des Landes ein neutrales, vom Rhein-Erft-Kreis als Behörde weisungsunabhängiges Kollegialgremium.

Um zu marktorientierten Werten zu gelangen, muss gemäß § 195 (1) Baugesetzbuch jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt oder auch im Wege eines Tausches zu übertragen, als Abschrift von der beurkundenden Stelle dem Gutachterausschuss übersandt werden. Die im jeweiligen Jahre übersandten Kaufverträge und sonstigen Urkunden, die nach bewertungstechnischen und mathematisch-statistischen Methoden ausgewertet werden, sind Grundlage des jährlich erscheinenden Grundstücksmarktberichts und der jährlich ermittelnden Bodenrichtwerte.