Gefährdungsmeldung


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Gefährdungsmeldung

Der Gesetzgeber hat Vermessungspunkte unter einen besonderen Schutz gestellt und verpflichtet mit dem Vermessungs- und Katastergesetz NRW, dem Katasteramt gefährdete Punkte zu melden. Dabei sollte generell jede Baumaßnahme gemeldet werden, sobald hiervon öffentliche Straßen, Wege und Plätze oder größere Gebiete betroffen sind.
Wer meldet?
Welche Baumaßnahme ist geplant?
Kanalbauarbeiten
Neu-/Ausbau von Straßen und Wegen
Erschließung eines Baugebietes
Sonstiges:
Wann ist Baubeginn?
Wo wird gebaut?
Lageplan

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