Gefährdungsmeldung
Der Gesetzgeber hat Vermessungspunkte unter einen besonderen Schutz gestellt und verpflichtet mit dem Vermessungs- und Katastergesetz NRW, dem Katasteramt gefährdete Punkte zu melden. Dabei sollte generell jede Baumaßnahme gemeldet werden, sobald hiervon öffentliche Straßen, Wege und Plätze oder größere Gebiete betroffen sind.
