Vermessung und Kataster


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Vermessungs- und Katasterwesen - Wir sichern Ihr Eigentum

Der Kreis als Katasterbehörde ist für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Damit übernehmen wir in Verbindung mit dem Grundbuch die Sicherung von Eigentum an Grundstücken. Darüber hinaus hat das Liegenschaftskataster, im dem alle Flurstücke und die Gebäude dargestellt werden, Grundlagenfunktion für alle Grund und Boden betreffenden Vorgänge in Recht, Verwaltung und Wirtschaft.

Weiterhin nehmen wir Aufgaben der Landesvermessung und der topographischen Landesaufnahme vor allem im Bereich der Deutschen Grundkarte 1:5000 wahr. Dazu gehört die Durchführung von Grundlagen- und Katastervermessungen sowie der topographische Feldvergleich..

Bürgerservice: Bei uns erhalten Sie Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und der Liegenschaftskarte, topographische und historische Karten sowohl auf Papier als auch digital.
Dem Vermessungs- und Katasteramt ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte angegliedert. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstellt Wertgutachten. Er führt eine Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten.

Artikel und Themen

Bürgerservice

Das Katasteramt gewährt Einsicht in das Liegenschaftskataster und erteilt daraus auf Antrag Auskünfte und Auszüge. Aus fachrechtlichen Gründen ist dabei für die Eigentümerangaben ein berechtigtes Interesse darzulegen.

Bedeutung und Schutz der trigonometrischen Punkte und der Nivellementpunkte

Trigonometrische Punkte und Nivellementpunkte sind Vermessungspunkte der über die Landesfläche hinweg nach einheitlichen technischen Gesichtspunkten bestimmten Lage- und Höhenfestpunktfelder.

Vermessungspunkte – wichtige Markierungen in unserer Landschaft

Sicher sind Ihnen Grenzsteine und ihre wichtige Funktion als örtliche Markierung von Grundstücksgrenzen bekannt. Nicht nur Grenzsteine, auch Bolzen, in den Boden geschlagene Eisenrohre oder Meißelzeichen dienen als Grenzpunkte.