Zeit für Sommerfeste
Öffentliche Veranstaltungen wie z.B. Straßenfeste oder Pfarrfeste unterliegen dabei auch den Bestimmungen des Lebensmittelrechtes. Die Teilnehmer sollen dadurch vor Erkrankungen durch mangelhafte Hygiene besser geschützt werden.
Jemand, der Speisen, die später an fremde Personen abgegeben werden sollen, herstellt, sollte daran denken, dass damit eine hohe Verantwortung verbunden ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Abgabe gegen Geld oder unentgeltlich erfolgt. Die Herstellung sollte möglichst unter Bedingungen, wie sie auch an gewerbliche Betriebe anzulegen sind, geschehen.
Die Organisatoren sollten immer prüfen, ob es nicht vorteilhafter wäre, gewerbliche und somit auch der Überwachung unterliegende Küchenräume, z.B. in einer Gaststätte oder einer Schule zu nutzen, um dort gemeinsam Lebensmittel für das Fest herzustellen.
Bei der Arbeit sollten saubere Schürzen getragen werden. Selbstverständlich ist das Rauchen verboten und Tiere dürfen bei der Zubereitung auch nicht im Raum sein.
Bei der Herstellung und beim Anbieten der Lebensmittel muss auch darauf geachtet werden, dass die erforderlichen Temperaturen eingehalten werden. An warmen Tagen schützt gute Kühlung am besten vor Krankheitskeimen.
Warme Speisen dürfen dagegen nicht zu lange warm gehalten werden (max. 3 Stunden) und nicht unter 65°C abkühlen, damit alles für einen Genuss ohne Folgen getan worden ist.
Häufiges und gründliches Händewaschen mit Seife ist die wichtigste Regel, wenn man Speisen an andere abgibt. Sollte kein Waschbecken in der Nähe sein, genügt auch ein Wasserspender aus dem Campingbedarf mit Seife und Einmalhandtüchern, um auf der sicheren Seite zu sein.
Für weitere Informationen hilft Ihnen das Amt für Verbraucherschutz im Rhein-Erft- Kreis unter 02271/833901
oder unter veterinaeramt@rhein-erft-kreis.de.
