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Warnung vor wildem Baden außerhalb der zugelassenen Badegewässer

07.07.11 10:31 Uhr
Die Sommerferien mit hoffentlich hochsommerlichen Temperaturen stehen bevor.

Viele Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Erft-Kreises werden dann Abkühlung in den nahe gelegenen Badegewässern suchen. Leider wird immer wieder beobachtet, dass auch in Gewässern gebadet wird, die nicht offiziell als Badesee ausgewiesen sind. Sogar in der Erft wird bei schönem Wetter häufig gebadet.

Dieses wird aus Gründen des Gesundheitsschutzes aber auch des Naturschutzes nicht gerne gesehen.

Nur die offiziell ausgewiesenen Badegewässer werden nach den Richtlinien der EU vom Gesundheitsamt überwacht. Und nur hier ist an den überwachten Badestränden auch die erforderliche Infrastruktur, wie z.B. Toiletten, Abfallentsorgung etc. vorhanden.

Das sind im Rhein-Erft-Kreis der Bleibtreusee, der Heiderbergsee, der Liblarer See, der Otto-Maigler-See und das Zieselsmaar.

Gerade die Erft dient als Vorfluter für die Einleitung von Kläranlagen für die Kreise Euskirchen und Rhein-Erft-Kreis mit mehreren 100.000 Einwohnern. Kläranlagen können nicht alle Mikroorganismen und somit auch Krankheitserreger eliminieren. Somit besteht beim Baden in der Erft immer ein potentielles Infektionsrisiko. uch EHEC-Erreger könnten auf diesem Wege in die Erft gelangen.

Das Baden im Rhein ist im Bereich des Rhein-Erft-Kreises schon aus Sicherheitsgründen verboten!

Die Badegewässerkarte des Landes NRW mit den aktuellen Untersuchungsergebnissen und Informationen zum Badegewässer erhalten Sie unter:

www.badegewaesser.nrw.de