Aktuelles - Sonn- und Feiertagsregelung für Ostern


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Sonn- und Feiertagsregelung für Ostern

18.04.11 11:38 Uhr
Feiertagsgesetz

Angesichts des nahenden Osterfestes möchte der Rhein-Erft-Kreis noch einmal auf die besonderen Bestimmungen des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) hinweisen. Das Gesetz gilt für alle Sonn- und Feiertage, also auch Karfreitag und Ostermontag. Zu beachten ist, dass der Karfreitag als so genannter stiller Feiertag einem besonderen, gesteigerten Schutz unterliegt, der über die normale Sonn- und Feiertagsruhe hinaus geht.

So sind keinerlei öffentliche Veranstaltungen erlaubt, wie z.B. der Betrieb von Spielhallen oder musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen in Gaststätten mit Schankbetrieb. Als Zeitrahmen gilt der Karfreitag von 5 Uhr morgens bis 6 Uhr des nächsten Tages.

Bereits ab Gründonnerstag 18 Uhr ist öffentlicher Tanz verboten. Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Bestimmungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern geahndet werden.

Beim Vorliegen eines dringenden Bedürfnisses kann die Bezirksregierung Köln für stille Feiertage eine Ausnahmegenehmigung erteilen.