Aktuelles - Änderung der Parkausweise für Schwerbehinderte


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Änderung der Parkausweise für Schwerbehinderte

04.01.11 15:18 Uhr
Seit dem 01.01.2011 gelten künftig nur noch die Parkausweise nach europäischem Muster für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie für Blinde.

Diese Parkausweise sind in hellblauer Farbe und haben auf der Rückseite neben den Angaben zum Namen auch ein Lichtbild mit Unterschrift.

Andere Parkausweise, die vor dem 01.01.2001 ausgestellt wurden, werden damit ungültig. Für eine Neuausstellung bzw. den Umtausch sind alle Kommunen des Rhein-Erft-Kreises zuständig, seit dem 01.01.2011 auch Bedburg und Elsdorf.

Vorzulegen sind neben dem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal "aG" oder "Bl" der Personalausweis und ein Lichtbild des Antragstellers. Die Ausstellung des neuen Parkausweises erfolgt gebührenfrei.