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Positiver Befund auf Tularämie (Hasen- oder auch Nagerpest genannt) vom 16.11.2011 im Stadtgebiet Kerpen

18.11.11 07:32 Uhr
Heute erhielt das Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung den Obduktionsbefund eines Hasens, der am 10.11.2011 zur Untersuchung übergeben wurde.
Gabriele Planthaber/pixelio.de
kranker Feldhase

Bei diesem Hasen wurde Tularämie mikrobiologisch festgestellt.

Nach einem positiven Befund im Dürener Raum vor gut 3 Wochen wurden auch im Rhein-Erft-Kreis mehrere Hasen obduziert. Dies ist der erste positive Befund im Rhein-Erft-Kreis. Die Krankheit an sich ist sehr selten.
Tularämie ist eine Zoonose, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden kann. Darum sollten bei dem Umgang mit Hasenwild augenblicklich erhöhte Hygiene-/ bzw. Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden. Beim Ausnehmen und Abbalgen sollten Handschuhe und Mundschutz getragen werden.
Die Krankheit beim Menschen hat unterschiedliche Verlaufsformen (z. B. Fieber, Unwohlsein oder/und Muskelschmerzen), kann aber in der Regel mit den richtigen Antibiotika gut behandelt werden.
Infizieren und erkranken können auch andere Tiere. Sie sind aber grundsätzlich für diesen Erreger viel weniger empfänglich als Nagetiere.

Der Verzehr von durchgegartem Hasenfleisch ist unbedenklich.

Für Rückfragen steht Ihnen das Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung unter der Telefon-Nr. 02271/83-3901 zur Verfügung.