Aktuelles - Rhein-Erft-Kreis bewirbt sich als Optionskommune zur Betreuung von Hartz IV-Haushalten


Sie sind hier: Startseite > Themenbereich > Aktuelles > Meldung
Lesehilfen:lineare Seitendarstellung mehrspaltige Seitendarstellung Schriftgrad erhoehen Schriftgrad verkleinern

Rhein-Erft-Kreis bewirbt sich als Optionskommune zur Betreuung von Hartz IV-Haushalten

15.12.10 09:56 Uhr
Rhein-Erft-Kreis soll an den Start gehen

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 09. Dezember 2010 mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen, dass der Rhein-Erft-Kreis zur Umsetzung des Sozialgesetzbuches II (Organisationsreform und Grundsicherung für Arbeitssuchende) als sogenannte Optionskommune an den Start gehen soll. Daher wurde die Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises nun beauftragt, über das Land Nordrhein-Westfalen einen entsprechenden Antrag beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu stellen.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 20.12.2007 die bestehende Konstruktion der ARGE (Arbeitsgemeinschaft) als verfassungswidrig erklärt. Durch eine Grundgesetzänderung wurde dann die Zusammenarbeit von Bund und den Kommunen bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende als zulässige Form der Verwaltungsorganisation eingestuft. Somit könnte der Rhein-Erft-Kreis auch weiterhin im Bereich des Arbeitslosengeldes II mit der Agentur für Arbeit zusammen arbeiten. Sollte der Antrag des Rhein-Erft-Kreises jedoch zum Zuge kommen, kann die Kreisverwaltung die Grundsicherung für rund 37 000 Menschen, die in sogenannten Bedarfsgemeinschaften leben, in Eigenregie wahrnehmen.

Bei der Abstimmung im Kreistag vergangene Woche haben die SPD und die Gruppe der Linken geschlossen den Saal verlassen. Mit 55 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme unter Beteiligung eines fraktionslosen Mitgliedes des Kreistages wurde mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit für das Modell der Optionskommune gestimmt.
Der Antrag des Rhein-Erft-Kreises wird nun durch das Bundsministerium für Arbeit und Soziales in enger Abstimmung mit dem Land geprüft. Bis zum 31.03.2011 müsste das Land den Antrag dann als geeignet einstufen. Eine endgültige Entscheidung, ob der Rhein-Erft-Kreis künftig als sogenannte Optionskommune agieren kann, fällt dann zu einem späteren Zeitpunkt.