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Neue Bodenrichtwerte beschlossen

11.04.11 16:53 Uhr
Die vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis jährlich zu ermittelnden Bodenrichtwerte wurden Mitte Februar für den individuellen Wohnungsbau, für mehrgeschossige Bauweise, für gewerbliche Bauflächen und für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke beschlossen.

Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist im Wesentlichen die Auswertung der im gesamten Kreisgebiet getätigten Käufe von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Dazu wird dem Gutachterausschuss jeder Vertrag, in dem ein Grundstück veräußert wird, von der beurkundenden Stelle, dies sind in der Regel die Notare, übersandt. Durch diese Vorgehensweise spiegeln die Bodenrichtwerte und der ebenfalls zu erstellende Grundstücksmarktbericht das tatsächliche Marktgeschehen im Kreis wider und leisten einen wertvollen Beitrag zur Markttransparenz.

Neben der Ermittlung der Bodenrichtwerte wurden vom Gutachterausschuss und seiner Geschäftsstelle die sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten abgeleitet und festgesetzt. Dazu zählen u.a. die Liegenschaftszinssätze, die Sachwertfaktoren und die durchschnittlichen Kaufpreise. Veröffentlicht werden diese, wie auch in den letzten Jahren geschehen, im Grundstücksmarktbericht, der Anfang April 2011 erscheinen wird.

Bei den in diesem Jahr ermittelten Bodenrichtwerten handelt es sich erstmals um sogenannte "Zonale Bodenrichtwerte". Diese Bodenrichtwerte sind einer konkret umrissenen Zone mit überwiegend gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen zugeordnet und geben dabei den Wert in Euro/m² für ein fiktives, normiertes Grundstück an. Im Informationssystem zum Immobilienmarkt des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen sind diese Bodenrichtwerte für jedermann kostenfrei einsehbar.

Neben den Veröffentlichungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis können in diesem Portal die Ergebnisse aller Gutachterausschüsse in NRW eingesehen werden. Neben dem Abruf der aktuellen und zurückliegenden Grundstücksmarktberichte und Bodenrichtwerte sind u.a. auch allgemeine Preisauskünfte zu Eigentumswohnungen und Einfamilienwohnhäusern möglich. Dabei liegen diesen Preisauskünften die tatsächlich gezahlten Kaufpreise zugrunde, die anhand individuell auswählbarer Eigenschaften (Baujahr, Bauart, Wohnlage etc.), unter Wahrung des Datenschutzes, selektiert werden können. Voraussetzung für eine erfolgreiche Abfrage ist jedoch eine hinreichend große Anzahl von Kauffällen, die den voreingestellten Kriterien entsprechen. Dieses Auskunftssystem wird kontinuierlich auf- und ausgebaut, sodass der Auskunftserteilung im Laufe der Zeit ein immer größer werdender Datenbestand zugrunde liegen wird.

Da auf Grund der teilweise grundstücksscharfen Zonierungen und der großen Anzahl der Bodenrichtwerte eine Darstellung aller Bodenrichtwertzonen des Rhein-Erft-Kreises in einer Karte nicht mehr möglich ist, wird die (kostenpflichtige) Bodenrichtwertkarte nur auf Antrag und nur für den Bereich einer Kommune erzeugt.

Der vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis aufgelegte Grundstücksmarktbericht sowie eine für jeden Stadtbereich vorliegende Bodenrichtwertkarte können gegen Kostenerstattung bei der Auskunft des Vermessungs- und Katasteramtes, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim bzw. per E-Mail über katasteramt@rhein-erft-kreis.de oder gutachterausschuss@rhein-erft-kreis.de angefordert werden.

Der "Grundstücksmarktbericht 2011" kann dabei für 52 Euro, die Bodenrichtwertkarte für ein Stadtgebiet für 50 Euro erworben werden.