Keine Rückstände von Antibiotika in Geflügelfleisch aus dem Rhein-Erft-Kreis
Daher wird die Anwendung von Tierarzneimitteln durch Landwirte und praktizierende Tierärzte durch das Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Rhein-Erft-Kreises überwacht.
Dies erfolgt durch Überprüfung der tierärztlichen Hausapotheken und durch Proben nach dem Nationalen Rückstandskontrollplan auf Grundlage des Fleischhygienerechtes.
Der Nationale Rückstandskontrollplan ist ein Programm zur Untersuchung von Lebensmitteln tierischer Herkunft wie Eier, Milch, Fleisch, Fisch, Honig, das seit 1989 in der Europäischen Union (EU) nach einheitlichen Maßstäben durchgeführt wird. Ziel ist es, die Einhaltung festgelegter Höchstmengen für Rückstände aus Tierarzneimitteln zu überprüfen und die Ursache von Rückstandsbelastungen aufzuklären. Außerdem soll die Anwendung von Stoffen aufgedeckt werden, die verboten oder nicht zugelassen sind.
Das Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Rhein-Erft-Kreises weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass im Rhein-Erft-Kreis keine Hähnchenmastanlagen ansässig sind.
In den beiden im Rhein-Erft-Kreis ansässigen großen Putenmastbetrieben werden regelmäßig Proben nach dem Nationalen Rückstandskontrollplan entnommen. Diese Proben werden im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper untersucht.
Erfreulich ist, dass bei diesen Untersuchungen bislang keinerlei unzulässige Rückstände gefunden wurden.
