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Fischerprüfung

19.09.11 12:01 Uhr
Der Rhein-Erft-Kreis weist auf die nächste Fischerprüfung hin.

Die Untere Fischereibehörde des Rhein-Erft-Kreises führt in der Zeit vom 21. November bis 22. November 2011 die nächste Fischerprüfung gemäß der Verordnung über die Fischerprüfung vom 26.11.1997 (GV NW 1998 S. 62) in der zur Zeit gültigen Fassung durch.

Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind von den Bewerbern - die mindestens das 13. Lebensjahr vollendet haben und im Rhein-Erft-Kreis wohnhaft sein müssen - spätestens bis zum 24. Oktober 2011 bei der Unteren Fischereibehörde des Rhein-Erft-Kreises in 50126 Bergheim, Willy-Brandt-Platz 1, einzureichen.

Die entsprechenden Antragsformulare sind auf der Internetseite des Rhein-Erft-Kreises und bei der vorgenannten Dienststelle erhältlich und können auch telefonisch (Tel.-Nr.: 02271/83 –3285 oder 3286) angefordert werden.

Die Prüfungsgebühr beträgt für den schriftlichen und praktischen Teil der Fischerprüfung 50,00 . Für die Wiederholung des praktischen Teils der Fischerprüfung ergibt sich eine Prüfungsgebühr von 30,00 .