Fischereiprüfung
Die Untere Fischereibehörde des Rhein-Erft-Kreises teilt mit, dass in der Zeit vom 20. Juni bis 21. Juni 2011 die nächste Fischerprüfung gemäß der Verordnung über die Fischerprüfung vom 26.11.1997 (GV NW. 1998 S. 62) in der zur Zeit gültigen Fassung durchführt wird.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind von den Bewerberinnen und Bewerbern, die mindestens das 13. Lebensjahr vollendet haben und im Rhein-Erft-Kreis wohnhaft sein müssen, spätestens bis zum 23. Mai 2011 bei der Unteren Fischereibehörde des Rhein-Erft-Kreises in 50126 Bergheim, Willy-Brandt-Platz 1, einzureichen.
Das entsprechende Antragsformular ist bei der vorgenannten Dienststelle erhältlich und kann auch telefonisch (Tel.: 02271/83–3285 oder 02271/83-3286) angefordert sowie heruntergeladen und am PC ausgefüllt werden.
Die Prüfungsgebühr beträgt für den schriftlichen und praktischen Teil der Fischerprüfung 50 Euro. Für die Wiederholung des praktischen Teils der Fischerprüfung ergibt sich eine Prüfungsgebühr von 30 Euro.
